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BVerwG, 03.04.1978 - 2 B 22.78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Zeitlich begrenzte Dienstverhältnisse von Wissenschaftlichen Assistenten - Zustimmung des Personalrats zu einer beamtenrechtlichen Maßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 21.12.1977 - I OE 41/75
- BVerwG, 03.04.1978 - 2 B 22.78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75
Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung - …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 2 B 22.78
Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß § 3 Abs. 3 der Assistentenordnung für die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes H. vom 23. Februar 1966 (Staatsanzeiger S. 418) - HAssO - nicht nur ihrer äußeren Form nach als bloße Verwaltungsvorschrift ergangen ist, sondern auch inhaltlich eine solche darstellt; sie beschränkt sich im Interesse einer einheitlichen Verwaltungspraxis auf eine Generalisierung der dem Kultusminister bereits kraft Gesetzes obliegenden Ermessensausübung bei der Beendigung des seinem Wesen nach zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses von Wissenschaftlichen Assistenten (zur Abgrenzung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften vgl. das Urteil des Senats vom 24. März 1977 - BVerwG 2 C 14.75 - [BVerwGE 52, 193]). - BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72
Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 2 B 22.78
Denn die Frage, inwieweit der Personalrat einer Landesbehörde, hier der Justus-Liebig-Universität in Gießen, an Verwaltungsvorschriften gebunden ist, gehört materiell nicht dem Landesbeamtenrecht, sondern dem Landespersonalvertretungsrecht an; ihre Beantwortung ist daher der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BVerwGE 49, 137 [BVerwG 29.08.1975 - VII C 60/72] [139] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.06.1977 - 2 B 15.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 2 B 22.78
Allerdings ist der Beschwerde darin beizupflichten, daß die Vorschrift des § 60 Abs. 1 HFVG, soweit sie sich auf beamtenrechtliche Maßnahmen bezieht, - materiell - dem Landesbeamten recht zuzuordnen ist und daher ihre Auslegung und Anwendung gemäß § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, jetzt anzuwenden in der Fassung vom 3. Januar 1977 (BGBl. I S. 22) - BRRG -, der revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegt (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1977 - BVerwG 2 B 15.77 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 34]). - BVerwG, 21.11.1968 - II C 60.65
Verstoß gegen die Vorschrift einer kommunalen Amtsordnung über die …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 2 B 22.78
Daran ändert nichts der Umstand, daß die Anwendung des irrevisiblen Rechts beamtenrechtliche Auswirkungen haben könnte (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 21. November 1968 - BVerwG 2 C 60.65 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 19]). - LAG Hessen, 02.06.1976 - 2 Sa 767/75
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht; Vorliegen einer …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1978 - 2 B 22.78
- Eine Abweichung von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 2. Juni 1976 - 10/2 Sa 767/75 - (Die Personalvertretung, 1977 S. 393) bedeutet diese - zweifelsfrei gebotene - Auslegung der Vorschrift entgegen dem Beschwerdevorbringen übrigens nicht.
- BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78
Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher …
Zwar ist Art. 76 Abs. 1 BayPVG, soweit er sich auf die Beteiligung des Personalrats an beamtenrechtlichen Maßnahmen bezieht, materiell dem Landesbeamtenrecht zuzuordnen; seine Auslegung und Anwendung unterliegt daher gemäß § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes- BRRG - der revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. Beschlüsse vom 10. Juni 1977 - BVerwG 2 B 15.77 - und vom 3. April 1973 - BVerwG 2 B 22.78 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nrn. 34, 37]).